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   KG, 04.12.1973 - 1 W 1384/73   

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https://dejure.org/1973,1731
KG, 04.12.1973 - 1 W 1384/73 (https://dejure.org/1973,1731)
KG, Entscheidung vom 04.12.1973 - 1 W 1384/73 (https://dejure.org/1973,1731)
KG, Entscheidung vom 04. Dezember 1973 - 1 W 1384/73 (https://dejure.org/1973,1731)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung; Internationale Zuständigkeit; Haager Abkommen; Minderjähriger; Staat; Ausland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG Vorbem. zu § 3 ff.

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 424
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 18.11.1977 - 15 UF 40/77

    Sorgerecht für ein Kind ; Schutz von Minderjährigen ; Umgangsrecht mit einem Kind

    Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Entscheidung, auf den es nach allgemeiner Meinung allein ankommt (vgl. KG NJW 1974, 424; OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 641; OLG Stuttgart NJW 1976, 483 [OLG Stuttgart 23.06.1975 - 8 W 181/75] ; BayObLGZ 76, 25), hatte das Kind ... seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr in der Bundesrepublik, sondern in Portugal.

    Bei Erlass der angefochtenen Entscheidung war auch bereits mehr als ein halbes Jahr, die von der Rechtsprechung geforderte Mindestaufenthaltsdauer (vgl. BayObLGZ FamRZ 1974, 150; KG NJW 1974, 424; OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 641), sowohl seit dem Umzug als auch seit dem Entschluß der Mutter des Kindes, für dauernd in Portugal zu bleiben, vergangen.

    Lediglich in sogenannten Entführungsfällen wird eine Fortdauer der einmal begründeten internationalen Aufenthaltszuständigkeit vertreten, um die Erschleichung einer anderen, dem entführenden Elternteil genehmeren Aufenthalts Zuständigkeit zu verhindern (KG NJW 1974, 424; OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 641; OLG Karlsruhe NJW 1976, 485 [OLG Karlsruhe 18.07.1975 - 4 W 16/75] , jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Es kann dahinstehen, ob im vorliegenden Fall bereits das Fehlen der vorherigen Verständigung der zuständigen Gerichte und Behörden des Vertragsstaates Portugal als Aufenthaltsstaat der internationalen Zuständigkeit des Amtsgerichts für seine angefochtene Entscheidung entgegensteht (KG NJW 1974, 424; BayObLGZ 1976, 25, 31) oder ob die Verletzung der sich aus Art. 4 Abs. 1 MSA ergebenden Benachrichtigungspflicht lediglich die in Art. 4 Abs. 4 MSA vorgesehene Ersetzung von früheren Maßnahmen der Aufenthaltsgerichte und -behörden und die in Art. 7 MSA vorgesehene Pflicht aller Vertragsstaaten zur Anerkennung der Maßnahme nicht eintreten, im übrigen aber die Zuständigkeit unberührt läßt (Kropholler, a.a.O. S. 84, 85 mit weiteren Nachweisen).

  • KG, 23.02.1979 - 3 UF 440/79

    Anforderungen an die Erteilung der elterlichen Sorge; Voraussetzungen für den

    Dabei kann an dieser Stelle dahinstehen, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne dieser Vorschrift schon allein deshalb besteht, weil das Kind gegenwärtig hier seinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt hat und sein hiesiger Aufenthalt nicht von vornherein als kurz befristet erscheint, oder ob nicht nur auf die einmal eingetretene Situation des Kindes, die eine Regelung am Ort zu seinem Wohl erfordert, abzustellen, sondern zusätzlich vorauszusetzen ist, daß der gewöhnliche Aufenthalt nicht auf einem unrechtmäßigen Wechsel des ständigen Aufenthalts beruht (nachdem in dieser Frage bei der Beratung des MSA keine Einigung erzielt und sie deshalb nicht geregelt worden ist - Kropholler, Das Haager Abkommen über den Schutz Minderjähriger, 2. Aufl., § 3 II 4 = S. 64/65, Stöcker DAVorm 1975, 507, 522 - vgl. zum Stand der deutschen Rechtsprechung und Literatur: OLG Karlsruhe NJW 1976, 485, KG NJW 1974, 424, Wuppermann FamRZ 1974, 414, 416 einerseits; SchlHOLG, SchlHA 1978, 54; OLG Stuttgart …
  • OLG Stuttgart, 20.12.1979 - 15 UF 323/79

    Erlass einer einstweiligen Anordnung; Vormundschaft eines Kindes; Anwendbarkeit

    Doch wird über die Bestimmungen der MSA dafür - zeitlich gesehenkeine Mindestaufenthaltsdauer verlangt (vgl. dazu BayObLG FamRZ 1974, 150; KG NJW 1974, 424 und OLG Düsseldorf FamRZ 1975, 641).
  • OLG Hamburg, 01.11.1985 - 2 WF 142/85
    Auf diese Weise bleibt dem Minderjährigen für die Übergangszeit bis zu dem Eingreifen der Behörden des anderen Vertragsstaates der Schutz der einmal wirksam getroffenen Maßnahmen erhalten; dies dient auch dem mit dem Abkommen verfolgten Zweck der internationalen Zusammenarbeit, die in Art. 5 Abs. 2 MSA angesprochen wird (vgl. in diesem Sinne KG NJW 1974, 424; BayObLGZ 1976, 26, 30; ähnlich Böhmer/Siehr, Das gesamte Familienrecht Art. 1 MSA Rdn. 16 f; Siehr in MünchKomm, BGB Art. 1 MSA Rdn. 32, 33; abweichend aber Siehr, IPRax 1982, 85, 89; allgemein für die Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen Heldrich, aaO Art. 1 MSA Anm. 1; Rahm/Paetzold, Handbuch des Familiengerichtsverfahrens VIII Rdn. 329).
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